Happy Day Touristik
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AGB

Lieber Reisegast!

Wir freuen uns sehr, Sie als Kunden unseres Unternehmens begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir werden stets bemüht sein, Ihnen einen angenehmen Urlaub zu bereiten. Dazu gehören auch klare und eindeutige rechtliche Verhältnisse. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem § 651 a-k BGB. Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage des aktuellen Prospektes bzw. der aktuellen Medienwerbung bieten Sie uns, dem Reiseveranstalter, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie ist verbindlich und erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt bzw. der Medienwerbung ergeben und auf diese Bezug genommen wird. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z. B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr so erfüllen konnten, sind wir an dieses Angebot 10  Tage gebunden. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

2. Bezahlung (Anzahlung & Restzahlung)

Die Höhe und Fälligkeit des an den Reiseveranstalter zu zahlenden Reisepreises ergibt sich aus der Reisebestätigung/Rechnung. Die Anzahlung beträgt 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 130 EUR und maximal 260 EUR pro Person. Der Restreisepreis wird 30 Tage vor dem aus der Buchungsbestätigung ersichtlichen Abreisetag fällig. Bitte nutzen Sie beiliegende Überweisungsträger. Mit den Reiseunterlagen bekommen Sie einen Sicherungsnachweis übersandt. Ohne Sicherungsnachweis bezahlen Sie bei der Abreise.

3. Leistungen & Preise

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren aktuellen Prospekten bzw. der aktuellen Medienwerbung sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Aus Gründen der Beweisbarkeit empfehlen wir Nebenabreden schriftlich festzuhalten. Der Reisepreis ist abhängig von der Ihrem Reisetermin zugrundeliegenden Reisezeit. Der Preis der Verlängerungswoche/n richtet sich nach der Saisonzeit, in welche die Verlängerungswoche/n fällt. Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz kostenlos befördert, sofern eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind direkt zu bezahlen. Je voll zahlendem Reisegast kann ein Kind im Alter von 2-11 Jahren (d. h. vom Beginn des dritten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) bei angepasster Leistung eine Ermäßigung beanspruchen. Jedoch nur, wenn für die jeweilige Reise eine Kinderermäßigung angegeben ist. Sitzplätze werden vom Veranstalter zugewiesen. Sitzplatzreservierungen sind je nach Verfügbarkeit gegen Gebühr möglich. Platzänderungen aus technischen Gründen behalten wir uns ausdrücklich vor. Diese geben keinen Anspruch auf Reisepreisminderung. Wir erstatten in diesem Fall umgehend die Reservierungsgebühr. Ca. 5 Tage vor Reisebeginn bekommen Sie von uns Ihre Flugtickets oder Ihre Fahrkarten für andere Verkehrsmittel mit den Abfahrtszeiten z. B. für den Reisebus zugesandt. Sollten Ihnen die Reisedokumente nicht bis spätestens drei Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Wir sind berechtigt An- und Abflugzeiten nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Zusendung der Flugtickets ergeben. Sie werden über solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet.

4. Leistungen und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. In aktuellen Prospekten bzw. in Medienwerbung beschriebene Routen oder Fahrtstrecken können bei Wahrung des Reiseziels ohne Ankündigung, gemäß aktuellen Erfordernissen, ohne Anspruch auf Reisepreisminderung vom Veranstalter geändert werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden von gravierenden Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen oder Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind.
Der vom Reiseveranstalter bestätigte Zustiegsort bedeutet nicht zwangsläufig den Zustieg in den Hauptbus. Unter Hauptbus versteht sich der Bus, welcher den Reisenden zum überwiegenden Teil zur Leistungserbringung zur Verfügung steht. Der Reisever­anstalter kann zur eventuellen Optimierung der Reiseroute andere Verkehrsmittel ab der bestätigten Haltestelle verwenden.
Liegt der Reisebeginn später als vier Monate nach Vertragsabschluss, so ist der Reiseveranstalter bis drei Wochen vor Reiseantritt berechtigt, eine Preiserhöhung gemäß § 651 a BGB vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren (z. B.: Anhebung der Treibstoff- und Beförderungskosten, Änderungen der Wechselkurse, Steuern oder Gebühren).
Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Reisever­anstalter kann dem Reisenden wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten. Nach dem Ablauf der vom Reiseveranstalter bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns unter Angabe Ihrer Bestätigungsnummer mitzuteilen. In Ihrem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt in jedem Fall schriftlich zu erklären. Als Stichtag für Ihren Reiserücktritt gilt das Datum des Poststempels. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse oder Verspätung), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis (Gesamtbetrag mit allen Zusatzleistungen). In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer leider fordern müssen, wie folgt:


  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%

  • ab  30. Tag vor Reisebeginn 50%

  • ab  14. Tag vor Reisebeginn 75%

  • ab  07. Tag vor Reisebeginn 85%

  • ab  03. Tag vor Reiseantritt 90%


Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Leistungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr von 26 EUR berechnen. Bei späterer Umbuchung, sofern diese möglich ist, muss der Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei Änderungswünschen, welche innerhalb der schon gebuchten Reise nur geringfügigen Aufwand verursachen (z. B. Namensänderung), berechnen wir eine Änderungsgebühr von 15 EUR.

6. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in Ihrem Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden kann. Wir bieten außerdem zu günstigen Konditionen ein 5-Sterne Versicherungsbuspaket der Hanse Merkur Versicherung an. Der Abschluss sollte bei Reisebuchung erfolgen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


  • (1) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt in diesen Fällen der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

  • (2) Für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
    a) zwanzig Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
    b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
    c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

  • (3) Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück.

8. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:


  1. die gewissenhafte Reisevorbereitung

  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

  3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

  4. die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen.

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist, sofern es sich nicht um Körperschäden handelt, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entsprechenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.: Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstö­rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Be­an­standungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so ist die Beanstandung unverzüglich der Zentrale des Veranstalters telefonisch oder telegrafisch zur Kenntnis zu bringen. Die entstehenden erforderlichen Kosten trägt der Reiseveranstalter. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck.
Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie eine Schadenanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7  Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadensanzeige kommen Ansprüche sonst nicht in Betracht. Gleichzeitig wird dringend empfohlen, eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und/oder seiner Mitreisenden vorliegen. Sollten trotz der Unterrichtung durch den Reiseveranstalter Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erstellt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

11.  Sonstiges

Das zugelassene Frei- und Handgepäck eines Erwachsenen ist auf max. 20 kg beschränkt, Übergepäck sowie sperrige Gegenstände können abgelehnt werden und kosten bei Beförderung einen Zuschlag. Skier können befördert werden, müssen jedoch bei der Buchung mit angemeldet sein. Das gilt auch für Rollstühle von behinderten Reisegästen. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

12. Gerichtsstand, Schlichtungsstellen

Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in Berlin verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag mit dem Kunden einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können unseren Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.